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   VG Meiningen, 28.08.2003 - 3 P 50016/01.Me   

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https://dejure.org/2003,25391
VG Meiningen, 28.08.2003 - 3 P 50016/01.Me (https://dejure.org/2003,25391)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28.08.2003 - 3 P 50016/01.Me (https://dejure.org/2003,25391)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28. August 2003 - 3 P 50016/01.Me (https://dejure.org/2003,25391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürPersVG § 9
    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht (Land); richtiger Antragsteller; Vorhalten einer höherwertigen Stelle; Einstellungsstop durch oberste Dienstbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines ehemaligen Auszubildenden; Zumutbarkeit einer vertretungsweisen Beschäftigung auf einer höherwertigen Stelle; Einem Weiterbeschäftigungsanspruch entgegenstehender Einstellungsstopp

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 8.99

    Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2003 - 3 P 50016/01
    Die Weiterbeschäftigung, die zunächst auf einer solchen höherwertigen Stelle erfolgt, kann unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die Beschäftigung auf dieser Planstelle nur vorübergehend (vertretungsweise) vorgesehen ist und alsbald auf der durch den Bewährungsaufstieg frei werdenden Stelle nach BAT-O VII fortgesetzt wird (vgl. BVerwG, B. v. 17.05.2000, PersR 2000, 419).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2003 - 3 P 50016/01
    nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann entgegen, wenn dieser vom Haushaltsgesetzgeber selbst verfügt wurde oder wenigstens in Vollzug globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers ergeht (BVerwG, B. v. 02.11.2994, PersR 1995, 206; B. v. 13.03.1989, PersV 1989, 357).
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